


FAQ
ProSchutzGesetz
Das „ProstSchG” dient zur gesetzlichen Regelung der Rechtsverhältnisse von Prostituierten in Deutschland. Das ProstSchG ist ab dem 1. Juli 2017 in Kraft getreten und die gesetzliche Regelung und der Geltungsbereich wird auch auf Escort-Damen erweitert. Die Ausdehnung des Gesetzestextes ist unglücklich, da es sich bei Escort Damen nicht um Prostituierte im Sinne der Definition handelt. Anders als im „echten Erotik Gewerbe” ist bei der Buchung einer Escort Dame die Vereinbarung von sexuellen Handlungen kein Gegenstand des im Vorfeld abgeschlossenen Vertrags. Das Honorar der Escort Dame ist für die gebuchte Zeit zu entrichten und nicht für eine erotische Dienstleistung. Aus einer Escort Dame wird keine professionellen Prostituierte. Durch das neue Gesetz werden aus den Escort Damen keine „Prostituierten“. Es handelt sich weiterhin um die Dienstleistung einer selbständigen High-Class-Escort Dame. Escort Damen müssen spätestens ab dem 31. Dezember 2017 dem Amt mitteilen müssen, dass sie als freiberufliche Escort Dame tätig sind und dass sie der Prostitution in einer speziellen Form nachgehen. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld anbieten. Dies gilt auch für alle Escort Damen. Sinn und Zweck der Änderung des ProstSchG ist die Verhinderung von Zwangsprostitution und Menschenhandel. Was ändert sich, wenn Sie als Escort Dame bereits tätig sind oder als Escort Dame in Zukunft arbeiten möchten? Ihre Anonymität bleibt weiterhin zu 100% gewahrt. Wir achten als Werbeplattform auf Diskretion und Privatsphäre aller selbstständigen Escort Damen. Ausweis und Registrierung: Jede Escort-Dame benötigte in der Vergangenheit einen Gewerbeschein. Dem Staat und den Behörden war somit Ihre Tätigkeit als Escort immer bekannt. Zudem besteht in Deutschland Ausweispflicht. Kann sich ein Bundesbürger in einer beliebigen Lebenssituation nicht ausweisen, droht ein Bußgeld. Dies stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, jedoch keine Straftat. Dies war schon immer so und stellt keine Neuerung dar. Kondompflicht: Die Verwendung von Kondomen beim Geschlechtsverkehr sowie Analverkehr war schon immer Pflicht. Eine wesentliche Änderung ist, dass diese Regelung zukünftig auch für jede Art von Oralverkehr gilt. Bisherige angebotene Dienstleistungen wie beispielsweise “Französisch mit Aufnahme”, „Französisch Total“ sowie Naturfranzösisch dürfen so nicht mehr von den Escort Damen angeboten werden.